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Voraussetzungen für die Aufnahme
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- Abgeschlossene Entwöhnungsbehandlung einer stofflich gebundenen Sucht.
- Ganztägig ambulant können wir Sie bereits nach einer erfolgreichen Entgiftung aufnehmen, wenn
- eine gültige Kostenzusage Ihres Leistungsträgers (Deutsche Rentenversicherung, Sozialträger) vorliegt
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt sind.
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