Voraussetzungen für die Aufnahme

  • Abgeschlossene Entwöhnungsbehandlung einer stofflich gebundenen Sucht.
  • Ganztägig ambulant können wir Sie bereits nach einer erfolgreichen Entgiftung aufnehmen, wenn
  • eine gültige Kostenzusage Ihres Leistungsträgers (Deutsche Rentenversicherung, Sozialträger) vorliegt
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt sind.




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