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Im Regelfall, das heißt bei Erstbewilligung einer Langzeitentwöhnungtherapie, wird der Aufenthalt bei erfolgreichem Absolvieren in der Phase I (Stammhaus) bei etwa 4 bis 6 Monaten liegen, dem schließt sich, wenn die Voraussetzungen vorliegen, eine 3-monatige Behandlung in der Phase II (Adaption) an. Die Therapiezeiten werden grundsätzlich nach den individuellen Bedürfnissen und Notwendigkeiten des Patienten und seiner Erkrankung in Abstimmung mit dem Leistungs- und Kostenträger festgelegt und ggf. angepasst.
Zusammengefasst heißt dies:
- Zeitlich variabel bis zu 6 Monaten, ggf. Übergang in die
- Adaptionsphase (4 Monate)
- Ambulante Nachsorge – ggf. in Verbindung mit betreutem Wohnen
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